Covid-19 Schutzkonzept Karate Do Steffisburg
Im Zentrum des Konzepts für den Trainingsbetrieb der Dojos ab 6. Juni stehen die fünf übergeordneten Grundsätze für den Sport:
1. Symptonfrei ins Training/Wettkampf
2. Distanz halten (10m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2m
Abstand)
3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
4. Präsenzlisten ( Rückverfolgung von engen Kontakten-Contact Tracing)
5. Bezeichnung verantwortliche Person
6. Maskenpflicht im Gebäude
Bestimmung Corona-Beauftragter Dojo
Jedes Dojo, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss einen COVID-19 Verantwortlichen bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Ist diese Person nicht mit dem Dojo-Leiter identisch muss der Name ( Name, Vorname, Telefonnummer, Mailadresse) der SKF Vorliegen.
Rahmenvorgaben für den Sport ab 6. Juni 2020
Dojobetrieb
Risikobeurteilung und Triage
Mitglieder mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause und informieren den Dojoleiter,
so dass dieser die Mitglieder informieren kann. Es erfolgt keine Meldung an die
Behörden, ist die betreffende Person infiziert erfolgt die Meldung durch den Arzt. Dann
gelten die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (Selbst-Isolation). Die
Trainierenden sollen auch ihre eigenen Kontaktpersonen notieren und deren
Gesundheitszustand beobachten.
Anreise, Ankunft und Abreise zum und vom Trainingsort
Die Mitglieder sind angehalten, wenn immer möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu
vermeiden, individuell Anzureisen. Die Koordinaten sind dem Dojoleiter bekannt und können jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
Die Eltern dürfen ihre Kinder nicht zum Unterricht begleiten. Sie müssen ( unter
Einhaltung aller geltenden Regeln) draussen warten und können ihre Kinder dort wieder
in Empfang nehmen.
Infrastruktur
Platzverhältnisse/Trainingsverhältnisse
Die Felder sind gekennzeichnet, so dass jeder Karateka seine Trainingsfläche kennt.
Die SKF weist darauf hin, dass es aus epidemiologischer Sicht sinnvoll ist, dass auf
einer Fläche von 10m2 nur eine Person aufhält und dass Verschiebungen, Kiai und
übermässige Atmung die Gefahr einer Ansteckung beinhaltet. In der Turnhalle
dürfen sich max. 18 Personen aufhalten. Da wir pro Training höchstens 8 Personen
sind, ist ausreichend Platz vorhanden.
Umkleide/Dusche/Toiletten
Die Garderoben und Duschen bleiben weiterhin geschlossen. Hier kann der Behördliche
verfügte 2m-Abstand nicht eingehalten werden. Zugänglich sind lediglich Toiletten und
Waschbecken zum Händewaschen.
alle Teilnehmenden kommen im Trainingsanzug oder Karategi zum Training und gehen
auch so wieder nach Hause. Zweck dem Einhalten der Hygienemassnahmen, muss Seife
(flüssig) und Wegwerf-Papiertücher vorhanden sein. Alle Karateka sind dafür besorgt,
dass sie auch ihr eigenes Desinfektionsmittel für das Training dabeihaben.
Reinigung der Turnhalle
Die Räumlichkeiten werden entsprechend durch den Hausdienst der Schule gereinigt.
Die Turnhalle wird regelmässig gelüftet.
Verpflegung
Die Karatekas haben ihre eigene Trinkflasche dabei und nehmen diese wieder mit.
Ebenso den eigenen Abfall.
Zugänglichkeit und Organisation zur und in der Infrastruktur
Die Karatekas werden nach dem Tröpfchen System eingelassen. Es sind nie mehr als
10 Personen zeitgleich anwesend. Zuschauende Personen sind grundsätzlich
ausgeschlossen. Die Gruppen werden vorgängig mit den Teilnehmenden abgesprochen
und zusammengestellt. Die Wechselzeit beträgt in jedem Falle mindestens 15 Minuten.
Trainingsformen/ Organisation
Grundsatz
- Erfassung aller Karatekas in einer Präsenzliste ( Contact Tracing)
- Alle Karatekas drehen sich immer in die gleiche Richtung
- Nach jeder Trainingsgruppe 15 Minuten Abstand
- Zulassungskonzept
Breitensport Training
Ohne Körperkontakt
Die SKF empfiehlt immer in den gleichen Gruppen zu trainieren.
Wir verzichten auf Partnerübungen im Moment um das Ansteckungsrisiko so gering wie
möglich zu halten.
Dojo-Leiter/Trainer
Fällt der Dojo-Leiter oder die Trainer aus kann auch kein Dojo-Betrieb mehr aufrecht-
erhalten werden. Deshalb empfiehlt die SKF immer einen Mindestabstand von 2m
einzuhalten.
Material
Alles Materialien sind zugelassen, wenn diese laufend desinfiziert werden.
Risiko/ Unfallverhalten
Es gelten die normalen Verhaltensmassnahmen vor der COVID-19 Verordnung.
Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort
Überwachung, Commitment und Rollenklärung
Die SKF hat alle Commitments angepasst. Der Dojo-Verantwortliche visiert das neue
Commitment und stellt es der SKF zu. Er ist dafür besorgt, dass seine Trainer, alle
Mitglieder und die Eltern über die neuen Möglichkeiten und den damit verbundenen
Auflagen (insbesondere beständige Gruppen bei Kontakt-Trainings, Sicherstellung
(Contact Tracing) informiert sind. Freigabe erfolgt dann, wenn das Commitment
vorliegt. Den Nachweis derFreigabe erfolgt auf der Homepage SKF unter Corona
Ticker/Dojo-Commitments. Alle Dokumente sind auf der Homepage SKF aufgeschaltet
und können entsprechend runtergeladen werden.
Das Konzept muss für die SKF einsehbar sein: Zustellung Link auf Homepage Dojo,
wenn keine Homepage: Schutzkonzept zustellen.
Kommunikation des Schutzkonzeptes
Die Dojos werden über alle Kanäle (Mail, Homepage SKF und Sektionen, Social Media)
zeitgleich informiert. Im erläuternden PDF-Dokument sind alle Erfordernisse enthalten,
inkl. Link wo man die Dokumente runterladen kann. Die Unterverbände (Sektionen) und
Dojos sind verpflichtet, dass Corona EXIT-Konzept SKF 02 mit allen dazugehörenden
Dokumenten auf ihrer Homepages aufzuschalten oder einen Link auf die
entsprechende Homepage-Seiten der SKF zu machen.
Steffisburg, 04.06.2020
Stefan Hofmann
Link SKF